Artikel: Mehr studentische Mitsprache vom Senat gefordert![ Hochschule ]
10.12.2009 | Klicks: 1139 | Kommentare: 0 | Autor: pdmax
Mehr studentische Mitsprache vom Senat gefordert!
Senat spricht sich für Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft aus
Der Senat der Universität Mannheim sprach sich in seiner gestrigen Sitzung für die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft aus.
Das Gremium stimmte mehrheitlich einem entsprechenden Antrag der Studierendenvertreter zu. Die Länder Baden-Württemberg und Bayern sind die einzigen Bundesländer, in denen es keine verfassten Studierendenschaften gibt. Die Einrichtung war in Baden-Württemberg 1977 durch die Landesregierung abgeschafft worden.
In einer verfassten Studierendenschaft hat die gewählte Studierendenvertretung im Gegensatz zur heutigen Situation den Status einer eigenen Rechtsperson (Körperschaft des öffentlichen Rechts), in der alle Studierenden einer Hochschule automatisch Mitglieder sind. Die Studierendenvertretung ist damit in der Lage, sich rechtlich selbständig zu verwalten. Das bedeutet, dass sich die Studierenden-vertretung beispielsweise eine eigene Satzung geben kann, dass sie auf Grundlage dieser Satzung Gebühren von allen Studierenden erheben und das Geld eigenverantwortlich verwenden kann. Die derzeitige Regelung in Baden-Württemberg sieht dagegen eine Zuweisung des Budgets an die Studierendenvertretung und eine Kontrolle des Haushaltsvollzuges durch das Rektorat vor. Als eigenständige Rechtsperson kann eine verfasste Studierendenschaft auch Verträge abschließen.
Für die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft haben sich in den vergangenen Jahren bereits mehrere Hochschulen ausgesprochen, darunter die Universitäten Freiburg und Karlsruhe.
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