Achtung Blitzer
Die Stadt Mannheim führt vom 26. bis 30. August Geschwindigkeitskontrollen in folgenden Straßen durch - kurzfristige Änderungen möglich:
Am Stich – Badener Straße – Brandenburger Straße – Casterfeldstraße – Dresdner Straße – Eberswalder Weg – Friedrich-Ebert Straße – Gorxheimer Straße – Hafenbahnstraße – Holzweg – Kloppenheimer Straße – Mosbacher Straße – Mühlhauser Straße – Neuostheimer Straße – Oswaldstraße – Otto-Selz Straße – Saarburger Straße – Sachsenstraße – Sibylla-Merian Straße – Sonderburger Straße – Spreewaldallee – Stengelhofstraße – Untermühlaustraße – Vogesenstraße – Weimarer Straße – Wiesbadener Straße – Wilhelm-Varnholt-Allee – Zähringer Straße – Zur Waldau
Änderung der Öffnungszeiten bei den Bürgerservices in den Sommerferien 2013
In den Sommerferien haben die Bürgerservices geänderte Öffnungszeiten. Die „kleinen“ Bürgerservices Feudenheim, Friedrichsfeld, Neuostheim/Neuhermsheim, Sandhofen, Schönau, Vogelstang, Wallstadt und Schönau haben vom 29.07.2013 – 08.09.2013 vorübergehend nur dienstags, mittwochs und freitags geöffnet und zwar Dienstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und am Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr. Montags und donnerstags ist geschlossen.
Die zentralen Bürgerservices Innenstadt/Jungbusch (K7) und Neckarstadt-Ost (Zulassungs- und Führerscheinstelle), sowie die „großen“ Bürgerdienste Lindenhof, Käfertal, Neckarau, Neckarstadt-West, Seckenheim und Waldhof sind während der Ferien zu den üblichen Zeiten ohne Einschränkung geöffnet.
Hintergrund der Maßnahme ist die personelle Aufstockung der stark frequentierten großen Bürgerdienste an den Tagen mit langen Öffnungszeiten. Nach den Sommerferien gelten überall wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Stadt schafft Anreize für private Modernisierungen
Alle Private, die ihr Gebäude im Bereich Untermühlaustraße modernisieren möchten, können ab jetzt steuerliche Vergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten und somit Kosten sparen.
Die Stadt Mannheim hat den Bereich Untermühlaustraße förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Das bedeutet, dass private Immobilienbesitzer die ihr Gebäude sanieren beziehungsweise modernisieren möchten, den sogenannten Herstellungsaufwand bei vermieteten Wohnungen über einen Zeitraum von zwölf Jahren zu 100 Prozent abschreiben können. Wer als Eigentümer seine Immobilie selbst nutzt, kann den Herstellungsaufwand über zehn Jahre zu 90 Prozent abschreiben.
Weitere Informationen unter:
https://www.mannheim.de/presse/stadt-schafft-anrei ze-private-modernisierungen-0