Artikel: Neue Regelung zur Befreiung von Studiengebühren[ Hochschule ]
09.02.2009 | Klicks: 1557 | Kommentare: 5 | Autor: pdmax
Neue Regelung zur Befreiung von Studiengebühren
Nach der neuen Geschwisterregelung im Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg können sich Studierende nun auch von den Studiengebühren befreien lassen, wenn man zwei oder mehr Geschwister hat, die nicht von den Studiengebühren befreit sind.
5 Kommentare zu diesem Artikel
10.02.09, 09:30 Uhr
#1 von Cola
An sich ja eine gute Sache, nur bescheuert, wenn man zwar 2 Geschwister hat, eines davon aber nur ein halbes ist
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10.02.09, 15:31 Uhr
#2 von Mallar
Halb- und Stiefgeschwister gehn aber auch!
Noch schnell bis zum 16.02. Antrag einreichen un Studiengebühren rückerstatten lassen! ![]()
Dieser Eintrag wurde 1 mal editiert, zuletzt 10.02.09, 15:31 Uhr
15.02.09, 13:45 Uhr
#4 von Phine
ja aber es gelten nur ehen
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Dieser Eintrag wurde 1 mal editiert, zuletzt 15.02.09, 13:45 Uhr
15.02.09, 18:11 Uhr
#5 von Pudi
Deine Ma is aber au ne Sau
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Dieser Eintrag wurde 1 mal editiert, zuletzt 15.02.09, 18:11 Uhr
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